Abgrenzung anschaffungsnahe Herstellungskosten zu sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand
Leitsatz
Zur Abgrenzung von HK zu Erhaltungskosten.
Der Begriff der Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG ist gesetzlich nicht
definiert und bedarf der Auslegung.
Unter Instandsetzung- und Modernisierungsmaßnahmen fallen bauliche Maßnahmen, durch die Mängel oder Schäden an vorhandenen
Einrichtungen eines bestehenden Gebäudes oder am Gebäude selbst beseitigt werden oder das Gebäude durch Erneuerung in einen
zeitgemäßen Zustand versetzt wird.
Auch Schönheitsreparaturen werden in die anschaffungsnahen HK einbezogen, wenn sie - ohne USt - 15 % der AK des Gebäudes
übersteigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2018 S. 946 Nr. 17 GStB 2018 S. 114 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 20/2018 S. 1434 KAAAG-82034
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 26.09.2017 - 12 K 113/16
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.