Arbeitshilfe - Stand: 08.05.2019

Voraussetzung der berufspraktischen Erfahrung für weiteren Berufsabschluss schließt einheitliche (Erst-)Ausbildung aus; kein Verstoß des § 32 Abs. 4 Satz 2 und 3 EStG gegen Gleichheitssatz?

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Kindergeldanspruch bei Fortbildung zur Betriebswirtin:

Ist die sich nach Abschluss der Ausbildung zur Bankkauffrau anschließende Fortbildung zur staatlich geprüften Betriebswirtin Teil einer mehraktigen Erstausbildung oder handelt es sich um eine Zweitausbildung?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
WAAAG-81943