Voraussetzung der berufspraktischen Erfahrung für weiteren Berufsabschluss schließt einheitliche (Erst-)Ausbildung aus; kein Verstoß des § 32 Abs. 4 Satz 2 und 3 EStG gegen Gleichheitssatz?
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
Kindergeldanspruch bei Fortbildung zur Betriebswirtin:
Ist die sich nach Abschluss der Ausbildung zur Bankkauffrau anschließende Fortbildung zur staatlich geprüften Betriebswirtin Teil einer mehraktigen Erstausbildung oder handelt es sich um eine Zweitausbildung?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Fundstelle(n):
WAAAG-81943