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Scheidung | Bewertung einer GbR-Beteiligung
Wird zur Klärung eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich eine Bewertung des inhabergeführten Unternehmens im Rahmen der modifizierten Ertragswertmethode durchgeführt und dabei eine Modifizierung im Hinblick auf den (kalkulatorischen) freiberuflichen Unternehmerlohn erforderlich, sind zu dessen Ermittlung Tätigkeiten in leitender und in nicht leitender Funktion miteinzubeziehen. Im Rahmen seiner sekundären Beweislast hat der Ausgleichsschuldner deshalb auch darzulegen, welche Tätigkeiten (Art und Umfang) er für das Unternehmen ausgeübt hatte, damit diese im Rahmen des Lohns (ergebnismindernd) berücksichtigt werden können. Einen pauschalen Unternehmerlohn zu beziffern, reicht nicht. [i]Zur Unterhaltsberechnung bei höheren Einkommensverhältnissen Viefhues, NWB 11/2018 S. 712
Zum güterrechtlichen Zugewinnausgleichsanspruch im Scheidun...