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Publikums-KG | Prospekthaftung
Ein Anleger, der durch unrichtige Prospektangaben bewogen wurde, einer Anlagegesellschaft als Kommanditist beizutreten, kann im Rahmen des Vertrauensschadens entweder die Rückabwicklung seiner Beteiligung verlangen oder an seiner Anlageentscheidung festhalten und Ersatz des Betrags verlangen, um den er seine Beteiligung wegen der unrichtigen Prospektangaben zu teuer erworben hat (vgl. II ZR 233/01 NWB BAAAB-97874).
Grds. ist [i]InfoCenter „Publikumsgesellschaft“ NWB UAAAD-82352 ein Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung im weiteren Sinne als Fall der Haftung wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten nur auf Ersatz des Vertrauensschadens (sog. negatives Interesse) gerichtet (§ 280, § 311 Abs. 1 und 2, § 241 Abs. 2 BGB). Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er bei Offenbaru...