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Umsatzsteuer | Zum Vorsteuerabzug bei Auflösung eines langfristigen Pachtvertrags gegen Entgelt und nachfolgender steuerfreier Grundstücksveräußerung
Der Verpächter ist nach dem bei vorzeitiger Auflösung einer steuerpflichtigen Verpachtung zum Abzug der ihm vom Pächter in Rechnung gestellten Steuer für dessen entgeltlichen Verzicht auf die Rechte aus einem langfristigen Pachtvertrag jedenfalls dann berechtigt, wenn die vorzeitige Auflösung zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem das Pachtverhältnis noch besteht und eine beabsichtigte (steuerfreie) Grundstücksveräußerung noch nicht festgestellt werden kann.
Die Entscheidung ist bedeutsam, weil sie klarstellt, dass Leistungsbezüge zur Beendigung einer umsatzsteuerpflichtigen Betätigung zum Vorsteuerabzug berechtigen. Der Kläger wollte sein langfristig umsatzsteuerpflichtig verpachtetes Grundstück veräußern und vereinbarte deshalb...