5 vor Mündliche Prüfung
5. Aufl. 2018
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VI. Rechtliche Aspekte
1. Unzumutbare Bedingungen
202Sowohl für die schriftliche als auch für die mündliche Prüfung, bemühen sich die IHKs, angemessene Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Leistungen nicht durch äußere Umstände beeinflusst werden. In seltenen und extremen Fällen kann es trotzdem zu Beeinträchtigungen kommen.
[i]BeeinträchtigungenUnzumutbare Bedingungen könnten z. B. entstehen durch
extrem lange Wartezeiten,
Hitze in den Prüfungsräumen, die die Konzentration erheblich beeinträchtigt,
extreme Lärmentwicklung, die die Konzentration erheblich beeinträchtigt, oder
erhebliche Unterbrechungen (Prüfer werden ans Telefon gerufen, Stromausfall).
203Solche und vergleichbare Beeinträchtigungen müssen von Prüfungsteilnehmern unverzüglich und auf jeden Fall noch während der Prüfungszeit gerügt werden. Nach Bekanntgabe des Ergebnisses sind Rüge und Rücktritt grundsätzlich ausgeschlossen. Andernfalls entstünde ein faktisches Wahlrecht, das unter dem Aspekt ausgeübt werden könnte, ob das Prüfungsergebnis zusagt oder nicht.
2. Täuschungsversuche
204 [i]Verwendung unerlaubter HilfsmittelDie Prüfung kann verständlicherweise nicht bestanden werden, wenn die tatsächlichen Leistungen des Prüfungsteilnehmers nicht ermittelt werden können. Schon aus dem Grundsat...