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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 4 vom Seite 19

Lohn und Gehalt kompakt

Gesetzgebung | Regierungsentwurf zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Arbeitgeber und Beschäftigte sollen ab 2019 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu gleichen Teilen zahlen. Selbständige, die wenig verdienen, sollen weniger für ihre Krankenversicherung zahlen müssen. Dies hat das Bundeskabinett am beschlossen.

Hierzu führt die Bundesregierung u. a. weiter aus:

  • Der Entwurf zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz sieht vor, dass die gesetzliche Krankenversicherung ab dem wieder paritätisch finanziert wird. Das heißt: Arbeitgeber und Beschäftigte sowie Rentner und Rentenversicherung bezahlen zu gleichen Teilen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Das gilt nicht nur – wie bisher – für den allgemeinen Beitragssatz. Dies gilt auch für den individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst bestimmt.

  • Selbständige mit geringem Einkommen können künftig mit niedrigeren Beiträgen rechnen, wenn sie freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Wer bis zu 1.142 € pro Monat verdient, muss ab 2019 i. d. R. nur noch einen Beitrag von 171 € pro Monat zahlen. Derzeit beträgt der Mindestbeitrag etwa doppelt so viel.

  • Soldatinnen und So...

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