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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 SO 4759/16

Leitsatz

Leitsatz:

Das Programm "Heikos" ist nicht geeignet, die Höhe der angemessenen Heizkosten im Sinne des § 35 Abs. 1 SGB XII zu bestimmen, da es sich nicht um eine an den Verhältnissen des Einzelfalles orientierte Prüfung handelt. Es ist zur Bestimmung der angemessenen Heizkosten deshalb vielmehr vom Bundesdeutschen Heizspiegel auszugehen.

Fundstelle(n):
NAAAG-81651

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.06.2017 - L 2 SO 4759/16

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