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Internationale Auskunftsersuchen erhöhen die Dokumentationsanforderungen
I. Sachverhalt
Die [i]FG Köln, Beschluss v. 20.10.2017 - 2 V 1055/17 NWB LAAAG-72866 Antragstellerin und die deutsche Finanzverwaltung streiten seit einer Betriebsprüfung im Jahr 2014 um die adäquate Bewertung von Markenrechten. Die entsprechenden Markenrechte befanden sich vor der Verschmelzung auf eine deutsche GmbH im Besitz einer schwedischen AB (vergleichbar einer deutschen GmbH) und gingen nach der Verschmelzung in den Besitz der Antragstellerin über.
Einnahmen wurden aus der Lizenzierung von Markenrechten gegenüber verbundenen Unternehmen und in geringem Umfang mit fremden Dritten erzielt. Im Rahmen der Verschmelzung hatte die schwedische AB eine Schlussbilanz für das Jahr 2012 nach deutschem Steuerrecht aufgestellt. Die in dieser Schlussbilanz ausgewiesenen Wertansätze der Marken wichen deutlich von der bisherigen Bilanzierung in Schweden ab.
Schon [i]Aufklärung deutlicher Abweichungen der Wertansätze der Bilanzen vor und bei Verschmelzung der Gesellschaft 2015 teilte die deutsche Finanzverwaltung der Klägerin mit, ausgehend von den Informationen zum schwedischen Besteuerungsverfahren und dem dort zugrunde gelegten Entstrickungswert sei eine Zusammenarbeit mit der schwedischen Finanzverwaltung notwendig, um die deutliche Abweichung der Wertansätze aufzuklären. Die Finanzverwaltung hat da...