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NWB EV 5/2018 S. 148

Mündelgeld-Liste des BVI

Ein Vormund muss das Kapitalvermögen des Mündels verzinslich und mündelsicher anlegen (§§1806 ff. BGB). Ähnliches gilt für andere gesetzliche Vertreter wie Betreuer und Pfleger. Dabei stellt sich die Frage, was als mündelsicher anzusehen ist.

Generell sollte bei mündelsicheren Anlagen ein Wertverlust der Anlage praktisch ausgeschlossen sein. Selbst im heutigen Zinsumfeld zählen Bundesanleihen zu den mündelsicheren Wertpapieren, auch wenn bei einigen aufgrund der negativen Zinsen Nominalwertverluste wahrscheinlich sind. Viele Experten gehen davon aus, dass wir den absoluten Tiefpunkt der Zinsen hinter uns haben; trotzdem weisen viele Bundesanleihen noch negative Renditen auf. Aber auch im Bereich leicht positiver Kupons kann man nicht beruhigt sein. Denn mit der Rendite v...

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