NWB-EV Nr. 5 vom Seite 145

Kunstsammlung im Erbschaftsteuerrecht

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Bei vielen vermögenden Mandanten beinhaltet das Vermögen häufig Kunstgegenstände oder ganze Kunstsammlungen. Dabei sind nicht wenige Kunstsammler in erster Linie am Erhalt ihrer Sammlung für die Nachwelt interessiert und nicht zwingend daran, dass diese im Einflussbereich ihrer Familie verbleibt. Insbesondere dann, wenn die nächste Generation keinen emotionalen Zugang zu der aufgebauten Kunstsammlung hat.

Soll die Kunstsammlung auch im Fall einer Übertragung, z. B. im Rahmen eines Erbfalls, dauerhaft erhalten bleiben, ist sorgfältige Planung notwendig. Denn konnten Kunstsammler ihre Sammlungen bisher unter bestimmten Voraussetzungen erb- und schenkungsteuerfrei z. B. auf die nächste Generation übertragen, zählen Kunstsammlungen seit dem bei Großerwerben von mehr als 26 Mio. € zum verfügbaren Vermögen, mit dem die Steuer auf das Betriebsvermögen zu zahlen ist. Soll eine Kunstsammlung erhalten bleiben, empfiehlt sich daher, so und in ihrem Beitrag ab der , diese Kunstsammlung vor dem Übertragungsstichtag in eine hierfür zu errichtende gemeinnützige Stiftung einzubringen. Andernfalls kann es – im unglücklichsten Fall – passieren, dass einzelne Stücke verkauft werden müssen, um damit die anfallende Steuer begleichen zu können. Berater sollten ihre Mandanten auf diesen Umstand hinweisen.

In die Überlegungen für eine Nachlassplanung sollten dabei allerdings nicht nur bereits bestehende Kunstsammlungen einbezogen werden. Denn auch der Aufbau einer steuerlich anerkannten Kunstsammlung stellt nach wie vor ein spannendes Vehikel für die wertmäßig unbegrenzte Umschichtung potenziell mit Erbschaft-/Schenkungsteuer belasteten Vermögens in steuerfreies Vermögen dar – insbesondere für Hochvermögende, die abseits volatiler Kapitalmärkte und sich abzeichnender Immobilienblasen Kunst als lukrative und bei entsprechender Expertise als wertstabile Anlageform entdeckt haben.

und stellen in ihrem Beitrag Gestaltungsempfehlungen bei Aufbau und Übertragung von Kunstsammlungen vor. Sie gehen dabei insbesondere auf die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung einer Kunstsammlung ein sowie auf deren Nachweis. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung wurden höchstrichterlich konkretisiert; diesbezügliche Dokumentationspflichten sind im Rahmen der Beweisvorsorge zeitnah zu erfüllen.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB-EV 5/2018 Seite 145
GAAAG-81461