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Finanzgericht Nürnberg Beschluss v. - 2 V 705/17 EFG 2018 S. 586 Nr. 7

Gesetze: UStG § 15a

Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Änderung der maßgeblichen Verhältnisse

Leitsatz

1. Wird ein umgebautes und renoviertes Gebäude zunächst an einen Dritten (Betreiber) verpachtet und werden sodann - nach Aufteilung des Gebäudes in Wohnungseigentum - Einheiten des Sondereigentums verbunden mit Grundstücksmiteigentum an eine Gemeinschaft von dem Betreibervertrag beitretenden Investoren veräußert, so ist es ernstlich zweifelhaft, ob mit der Veräußerung eine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse i. S d. § 15a UStG eingetreten ist.

2. Zur Abgrenzung des Begriffs der "Lieferung" an einzelne Erwerber bzw. an eine Gemeinschaft von Sondereigentümern.

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 10 Nr. 51
DStRE 2019 S. 372 Nr. 6
EFG 2018 S. 586 Nr. 7
UStB 2018 S. 165 Nr. 6
NAAAG-81450

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Finanzgericht Nürnberg, Beschluss v. 08.02.2018 - 2 V 705/17

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