Tantieme - Berechnung bei Verlust im Folgejahr und Zeitpunkt des Zuflusses bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses
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Ist auch bei Dauerschuldverhältnissen für die Frage der Beherrschung stets auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen oder kann ein Abstellen auf den Zeitpunkt der Leistungsgewährung geboten sein? - Ist auch bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses der vertragsgemäße Fälligkeitszeitpunkt für den Zufluss der Tantieme beim beherrschenden Gesellschafter maßgeblich? - Ob und unter welchen Voraussetzungen ist ein Verlustrücktrag für die Berechnung der Tantieme vorzunehmen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
GAAAG-81409