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Gemeiner Wert von Erfindungen oder Urheberrechten
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat den Kapitalisierungszinssatz für Erwerbe im Jahr 2018 bekannt gegeben (.1.1 - 9/8 St 34 NWB UAAAG-78877).
Hintergrund: Der gemeine Wert von Erfindungen oder Urheberrechten, die in Lizenz vergeben oder in sonstiger Weise gegen Entgelt einem Dritten zur Ausnutzung überlassen sind, wird in der Weise ermittelt, dass der Anspruch auf die in wiederkehrenden Zahlungen bestehende Gegenleistung kapitalisiert wird, soweit keine anderen geeigneten Bewertungsgrundlagen vorhanden sind. Hierfür sind die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Lizenznehmer maßgeblich. Ist keine feste Lizenzgebühr vereinbart und die Vertragsdauer unbestimmt, kann auf die letzte vor dem Besteuerungszeitpunkt gezahl...