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Track 15 | Franchising: Sofortiger Betriebsausgabenabzug bei Beteiligung an überregionaler Werbung
Zuzahlungen eines Franchisenehmers zu der vom Franchisegeber organisierten überregionalen Werbung sind nach einem aktuellen Urteil des FG Köln als Betriebsausgaben sofort abziehbar. Es handelt sich nicht um geleistete Anzahlungen. Die Aktivierung einer geleisteten Anzahlung scheitert daran, dass der Franchisegeber, der die überregionale Werbung organisiert, sofort zur Gegenleistung verpflichtet ist.
Wenn Sie Franchisenehmer unter Ihren Mandanten haben, ist ein Urteil des FG Köln für Sie interessant.
Franchising ist ein auf Partnerschaft basierendes Vertriebssystem, bei dem Neuunternehmer ein etabliertes Geschäftskonzept gegen eine Gebühr nutzen dürfen. Bekannte Beispiele sind McDonalds, Burger King, FotoQuelle, Apollo-Optik und Best Western Hotels. Der Franchisenehmer ist zwar selbständiger Unternehmer, profitiert aber von dem Namen der Kette und dem Know-how. Im Gegenzug muss er bestimmte Vorgaben erfüllen und sich an den Kosten für die überregionale Werbung beteiligen.
Das FG Köln hat entschieden: Die Beiträge eines Franchisenehmers zu der vom Franchisegeber organisierten überregionalen Werbung sind sofort als Betriebsausgaben abziehbar. Es handelt...