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Track 07 | § 6b EStG-Modell: Übertragung von Wirtschaftsgütern auf Schwestergesellschaften
Veräußert eine Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut des Gesamthandsvermögens an eine andere Personengesellschaft, an der ein Gesellschafter als Mitunternehmer beteiligt ist, kann der auf den Doppelgesellschafter entfallende Veräußerungsgewinn im Umfang seines Anteils an der Schwestergesellschaft auf die Anschaffungskosten übertragen werden. Bei der Ermittlung des fiktiven Buchwerts auf den Zeitpunkt der Veräußerung sind laut BFH auch die Regelungen zur Wertaufholung zu beachten.
Wir kommen nun zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die eine interessante Gestaltung bei Personengesellschaften ermöglicht. Konkret geht es um die Übertragung von Wirtschaftsgütern auf Schwestergesellschaften.
Veräußert eine Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut des Gesamthandsvermögens an eine andere Personengesellschaft, an der einer ihrer Gesellschafter ebenfalls als Mitunternehmer beteiligt ist, so gilt: Der auf den Doppelgesellschafter entfallende Veräußerungsgewinn kann unter den Voraussetzungen des § 6b EStG auf die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts übertragen werden – im Umfang des Anteils des Doppelgesellschafters am Gesamthandsvermögen der Schwestergesellschaft.
Der IV. Senat des BFH...