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WP Praxis 5/2018 S. 167

IDW EPS 840 n. F. verabschiedet

Nach Meldung des IDW vom (abrufbar unter http://go.nwb.de/2o4fw) wurde der Entwurf einer Neufassung des IDW PS 840 „Prüfung von Finanzanlagenvermittlern i. S. des § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)“ (IDW EPS 840 n. F.) verabschiedet. Im Neuentwurf sind u. a. Anpassungen an Änderungen der FinVermV und der Allgemeinen Muster-Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34f GewO, Klarstellungen zu einigen Prüfungshandlungen aufgrund von Praxiserfahrungen sowie Ergänzungen für die optionale Durchführung „anderer Prüfungshandlungen“ berücksichtigt.

Der Neuentwurf ist auf der Homepage des IDW abrufbar unter http://go.nwb.de/010kq und wurde in IDW Life 4/2018 veröffentlicht. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum abgegeben werden.

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