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Anforderungen an die Prüfung des Lageberichts
Praktische Implikationen des IDW PS 350 n. F.
Die Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 350 n. F.) gilt verpflichtend für Berichtszeiträume, die am oder nach dem beginnen. Gegenüber dem teilweise sehr abstrakt formulierten Vorgängerstandard, enthält IDW PS 350 n. F. konkrete Anforderungen an die Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes bei der Prüfung des Lageberichts. IDW PS 350 n. F. setzt dabei auch Maßstäbe für den Aufstellungsprozess. Dabei werden vor allem für den Prozess zur Erfassung und Bewertung der wesentlichen Chancen und Risiken sowie zur Identifizierung und Ermittlung von prognostischen Angaben konkrete Mindestanforderungen formuliert. Damit hat IDW PS 350 n. F. sowohl Implikationen auf die Praxis der Aufstellung eines Lageberichts als auch auf dessen Prüfung. Abschlussprüfer sind aufgefordert sich mit der Frage auseinanderzusetzen, in welcher Weise ihre bisherige Vorgehensweise bei der Prüfung eines Lageberichts und deren Dokumentation einer Anpassung bedürfen.
Kirsch, Lagebericht und Konzernlagebericht (HGB), infoCenter NWB ZAAAC-45536
IDW PS 350 n. F. enthält Vorgaben für die Aufstellung des Lag...