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Einheitsbewertung – Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig (BVerfG)
Tobias Schneider*
Am hat das BVerfG entschieden, dass die Einheitsbewertung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt und somit verfassungswidrig ist. Diese Entscheidung kam im Ergebnis wenig überraschend. Die Argumente des BFH, welcher immerhin drei der anhängigen Verfahren dem BVerfG vorgelegt hatte, ließen wenig Raum für eine valide Gegenargumentation. Die „Wertverzerrungen“, des aus dem überlangen Hauptfeststellungszeitraum, welcher in den alten Bundesländern seit dem und in den neuen Bundesländern seit dem läuft, sind für die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung ursächlich. Ebenfalls verwirft das BVerfG die vielleicht noch ehesten denkbaren Rechtfertigungsargumente der allgemeinen Unterbewertung der Immobi...