Steuerpolitik | Grundsteuer-Neuregelung mit Hochdruck (Bundesregierung)
An einer Neuregelung der Grundsteuer innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist wird "mit Hochdruck" gearbeitet. Dies erklärten Vertreter der Bundesregierung am Mittwoch in der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung des Finanzausschusses.
Das Gericht hatte für die Neuregelung eine Frist bis Ende 2019 gesetzt. Administrierbar sein soll die neue Grundsteuer bis 2025. Das Gericht habe breiten Spielraum für eine Neuregelung eingeräumt, stellte die Regierung fest und sicherte zu, die Grundsteuer werde auch in Zukunft den Kommunen als wichtige Einnahmequelle erhalten bleiben.
Wie die Bundesregierung betonte auch die CDU/CSU-Fraktion den Spielraum, den das Gericht dem Gesetzgeber bei der Neuregelung gelassen habe. Mit Blick auf das von den meisten Bundesländern favorisierte "Kostenwertmodell" sagte ein Sprecher der Fraktion, die vom Gericht gesetzte Frist für die Administrierbarkeit bis 2025 könne nicht eingehalten werden, wenn die Umsetzung dieses Modells tatsächlich zehn Jahre dauern sollte.
Die Bundesregierung antwortete, bisher gebe es keine Festlegung auf ein bestimmtes Modell. Bei der Neuregelung sei wichtig, dass sie administrierbar sei. Andernfalls drohe eine "grundsteuerfreie Zeit". Die Bundesregierung erwartet, dass die Grundeigentümer im Zusammenhang mit der Neuregelung eine Steuererklärung werden abgeben müssen.
Die vollständige Meldung ist auf der Homepage des Bundestages veröffentlicht.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 240 (il)
Fundstelle(n):
NWB GAAAG-81101