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Unterlassung | Zur Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen
Die nicht genehmigte Verbreitung von Filmaufnahmen, die von einem Dritten nach einem Hausfriedensbruch in Hühnerställen hergestellt worden sind, beeinträchtigt weder das Unternehmerpersönlichkeitsrecht noch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Mitglieder des klagenden Erzeugerzusammenschlusses.
Nach Auffassung des BGH überwiegen das von der beklagten Medienanstalt verfolgte Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihr Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit das Interesse der Klägerin am Schutz ihres sozialen Geltungsanspruchs und ihre unternehmensbezogenen Interessen. Die Filmaufnahmen würden keine unwahren Tatsachenbehauptungen transportieren, sondern die tatsächlichen Verhältnisse in den Ställen wiedergeben. Die Filmber...