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BGH 23.01.2018 VI ZR 57/17, NWB 17/2018 S. 1206

Schadensersatz | Entzug von Gebrauchsmöglichkeiten

Die Gebrauchsmöglichkeit des Motorrads, das dem Eigentümer als einziges Kraftfahrzeug zur Verfügung steht, ist als geldwerter Vorteil anzusehen, so dass der vorübergehende Entzug einen Vermögensschaden darstellt. Der Umstand, dass er sein Motorrad nur bei günstigen Witterungsbedingungen nutzt, spielt erst im Rahmen der konkreten Schadensbetrachtung bei der Frage eine Rolle, ob er im streitgegenständlichen Zeitraum – auch im Hinblick auf die Wetterlage – zur Nutzung willens und in der Lage war. Die hierzu erforderlichen Feststellungen sind noch nicht getroffen.

Anmerkung:

Der BGH bejaht in st. Rspr. grds. einen Anspruch auf Entschädigung für den Fortfall der Nutzungsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs (z. B. NWB NAAAC-84443, Rz. 6, 8

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