Einkommensteuer | Einzelfragen zur Abgeltungsteuer (BMF)
Das BMF hat sein Schreiben zur
Abgeltungsteuer v. ergänzt ().
Das BMF-Schreiben hat mehrere Randziffern geändert oder ergänzt, insbesondere zu folgenden Themen:
Rz. 8b: Nutzungsersatz bei Rückabwicklung von Darlehensverträgen und auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren sowie gezahlte Prozess- und Verzugszinsen,
Rz. 27: Verfall einer Kaufoption,
Rz. 32: Verfall einer Verkaufsoption,
Rz. 100a (neu): Barausgleich beim Anteilstausch,
Rz. 108 und 110(insbesondere neues Beispiel zum Bezugsrecht): Kapitalerhöhung gegen Einlage (§ 20 Absatz 4a Satz 4 EStG),
Rz. 166: Unentgeltliche Depotüberträge (§ 43 Absatz 1 Satz 5 und 6 EStG),
Rz. 174: Ausnahmen vom Steuerabzug (§ 43 Absatz 2 EStG),
Rz. 184a (neu): Übermittlung der Anschaffungsdaten bei Übertragung von Investmentanteilen von einem anderen inländischen Institut ohne Gläubigerwechsel sowie mit Gläubigerwechsel bei einem unentgeltlichen Erwerb im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 5 EStG,
Rz. 193: Übermittlung der Anschaffungsdaten bei Übertrag ohne Gläubigerwechsel von einem ausländischen Institut,
Rz. 251d: Meldung nach § 44 Absatz 1 Satz 10 EStG
und weitere.
Die Änderungen der Randziffern 26, 34 und 44 sind für die Kapitalertragsteuererhebung in der Fassung des erstmals ab dem anzuwenden. Es wird nicht beanstandet, wenn die Änderungen der Randziffern 100a, 108 und 110 bei Kapitalerhöhungen nach dem für die Kapitalertragsteuererhebung erstmals ab dem angewendet werden.
Das Schreiben ist auf der
Homepage des BMF
veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in
Kürze.
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
KAAAG-80894