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Steuerrecht | Dienstwagen für geringfügig beschäftigten Angehörigen
Die Überlassung eines Dienstwagens an einen geringfügig beschäftigten Angehörigen hält der BFH für nicht fremdüblich – das FG Köln hingegen schon. Beide Gerichte haben innerhalb von drei Monaten über vergleichbare Fälle entschieden und sind zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangt.
In den beiden Verfahren hatte jeweils ein Einzelunternehmer seine Ehefrau bzw. Lebensgefährtin geringfügig beschäftigt und ihr einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen. Das jeweilige FA erkannte weder den Lohnaufwand noch die Kfz-Kosten als Betriebsausgaben an.
Der [i]BFH: offensichtlich nicht fremdüblichBFH hält die Überlassung eines Dienstwagens an einen geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer für „offensichtlich nicht fremdüblich“. Grund hierfür sind die für den Arbeitgeber nicht kalkulierbaren Kfz-Kosten und der hohe Anteil des v...