Unzutreffende Feststellung des steuerlichen Einlagekontos mit 0,00 Euro, Nichtigkeit und Korrektur einer solchen Feststellung
Leitsatz
1) Die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 KStG kann nicht gemäß § 129 Satz 1 AO berichtigt werden,
wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass dem Sachbearbeiter ein Rechtsirrtum unterlaufen ist.
2) Ein Feststellungsbescheid nach § 27 Abs. 2 KStG ist nicht nichtig i.S.v. § 125 Abs. 1 AO, wenn der festgestellte Wert des
steuerlichen Einlagekontos zwar in einem ganz erheblichen Maße von dem zutreffenden Wert abweicht, es aber im Zeitpunkt des
Bescheiderlasses weiterer Nachforschungen bedurft hätte, um die Abweichung von der materiellen Rechtslage feststellen zu können.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GmbH-StB 2018 S. 229 Nr. 7 LAAAG-80820
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