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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 3 K 141/16 EFG 2018 S. 921 Nr. 11

Gesetze: BewG § 2BewG § 151BewG § 157BewG § 176BewG § 183BewG § 198ErbStG § 12BGB § 912BauGB § 233 Abs. 3 BBauG § 173 Abs. 3

Bewertungsgesetz/Bedarfswert: Grundbesitzwert für wirtschaftliche Einheit

Leitsatz

1. Durch einen Überbau verklammerte Grundstücke desselben Eigentümers bilden eine wirtschaftliche Einheit (hier i. Ü. Wohn- und Garagengrundstück mit nur einer Zufahrt).

2. Eine Einzelbewertung des zu einer wirtschaftlichen Einheit gehörenden Wirtschaftsguts geht ins Leere und ist aufzuheben.

3. Soweit der Steuerpflichtige die schematische Bewertung angreift oder sich gegen die Nichtanerkennung eines eingereichten Privatgutachtens wendet und obsiegt, bewirkt eine Lücke des Privatgutachtens nicht ohne weiteres einen Kostennachteil gemäß § 137 FGO.

4. Ein Baustufenplan gilt nach Überleitung gemäß § 173 Abs. 3 BBauG und § 233 Abs. 3 BauGB als Bebauungsplan fort.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 921 Nr. 11
ErbStB 2018 S. 172 Nr. 6
WAAAG-80812

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Finanzgericht Hamburg , Urteil v. 27.10.2017 - 3 K 141/16

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