Inländischer Wohnsitz eines nicht schulpflichtigen Kindes bei
längerem Auslandsaufenthalt
Leitsatz
Ein Wohnsitz im steuerrechtlichen Sinne liegt vor, wenn objektiv die Wohnung ihrem Inhaber wann immer er es wünscht als bleibe
zur Verfügung steht und von ihm auch subjektiv zur entsprechenden Nutzung bestimmt ist.
Dabei ist es nicht entscheidend, ob sich der betreffende während einer Mindestzahl von Tagen oder Wochen im Jahr tatsächlich
in der Wohnung aufhält; erforderlich ist nur eine Nutzung der Wohnung, die über bloße Besuche oder kurzfristige Ferienaufenthalte
hinausgeht.
Geht ein Kind noch nicht zur Schule, ist die Rechtsprechung zum mehrjährigen Auslandsaufenthalt zu Zwecken einer Berufsausbildung,
nach der ein Kind seinen Wohnsitz in der Wohnung der Eltern im Inland nur dann beibehält, wenn es diese Wohnung zumindest
überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten nutzt, nicht anwendbar.
Auch wenn sich ein nicht schulpflichtiges Kind zusammen mit der Mutter mehrere Monate bei Angehörigen im Ausland aufhält,
aber auch die inländische Wohnung, die als Familienwohnsitz dient, über mehrere Monate nutzt, liegt ein inländischer Wohnsitz
vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): RAAAG-80805
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 20.02.2018 - 3 K 572/15
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