Verfahrensrecht | Hinweis zur elektronischen Körperschaftsteuererklärung 2017 (BMF)
Das elektronische Formular für die
Körperschaftsteuererklärung 2017 wird ab Ende Juli 2018 über das Online-Portal
"Mein ELSTER" verfügbar sein, also nach dem allgemeinen Abgabetermin. Das BMF
bietet eine Zwischenlösung an.
Ursächlich für die späte
Verfügbarkeit sind umfassende Änderungen im Bereich der
Körperschaftsteuererklärung. Die Finanzverwaltung arbeitet mit Hochdruck an
einer zügigen Lösung.
Das BMF bietet daher eine pragmatische
Zwischenlösung an: Die Steuerpflichtigen können ihre
Körperschaftsteuererklärung in diesem Jahr bis zum 31. August in Papierform
oder elektronisch abgeben.
Dieser Termin liegt bewusst etwa einen Monat nach dem Bereitstellungstermin der elektronischen Formulare, um es Steuerpflichtigen zu ermöglichen, ihre Körperschaftsteuererklärung elektronisch beim Finanzamt einzureichen.
Für diejenigen, die ihre Erklärung in Papierform abgeben wollen, stehen die Vordrucke hier zum Download bereit: Körperschaftsteuererklärungen 2017.
Praktische Tipps zur KSt-Erklärung 2017 finden Sie in Stuber-Köth, .
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
RAAAG-80682