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Einkommensteuer | Bewertung der Einlage wertgeminderter Beteiligungen und damit in Zusammenhang stehender Forderungen aus Gesellschafterdarlehen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Einlage einer Beteiligung, deren Wert unter die Anschaffungskosten gesunken ist, ist auch nach der ab 1996 geltenden Rechtslage mit den Anschaffungskosten zu bewerten (Fortführung des , BStBl 2010 II S. 162). (2) Die Grundsätze zur Bewertung der Einlage wertgeminderter Beteiligungen i. S. des § 17 EStG in ein Betriebsvermögen sind entsprechend auf die Bewertung der Einlage solcher wertgeminderter Forderungen aus Gesellschafterdarlehen anzuwenden, deren Ausfall sich im Falle der weiteren Zugehörigkeit der Forderung und der korrespondierenden Beteiligung zum Privatvermögen bei der Verwirklichung eines Realisationstatbestands nach § 17 EStG einkommensteuerrechtlich ausgewirkt hätte. (3) Der Ausschluss der Teilwertabschreib...