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Einkommensteuer | Abzug der Aufwendungen eines nebenberuflich als Sporttrainer tätigen Übungsleiters
Erzielt ein Sporttrainer, der mit Einkünfteerzielungsabsicht tätig ist, steuerfreie Einnahmen unterhalb des sog. Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG, kann er die damit zusammenhängenden Aufwendungen nach dem insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen.
Die Sache ist nicht entscheidungsreif. Das Finanzgericht wird nun im zweiten Rechtsgang zu prüfen haben, ob die Klägerin bei ihrer Vorgehensweise auf Dauer einen Totalgewinn oder einen Totalüberschuss erzielen konnte und ob sie eine verlustbringende Tätigkeit möglicherweise wegen persönlicher Neigungen ausübte (vgl. z. B. , BStBl 2015 II S. 380).