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FG Münster Urteil v. - 5 K 419/15 U EFG 2018 S. 872 Nr. 10

Gesetze: UStG § 1 Abs 1 Nr 1UStG § 4 Nr 9 b)

Umsatzsteuer

Frage der Steuerbarkeit von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielgeräten

Leitsatz

Die EuGH-Rechtsprechung steht der Besteuerung der Aufsteller von Geldspielautomaten nicht entgegen. Die sonstige Leistung der Veranstalter besteht in der Zulassung zum Spiel mit Gewinnchance. Die entgeltliche Gegenleistung der Teilnehmer ist der Spieleinsatz. Insoweit besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Zahlung des Einsatzes und der Durchführung des Spiels. Ohne Geldeinwurf findet kein Spiel statt. Anders als in der Rs. „Tolsma” und in der Rs. „Bastova” ist die Gegenleistung damit weder freiwillig noch ungewiss.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGMS:2018:0130.5K419.15U.00

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 872 Nr. 10
AAAAG-80332

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FG Münster, Urteil v. 30.01.2018 - 5 K 419/15 U

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