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IWB 7/2018 S. 253

Italien | Verbindliche elektronische Rechnungen ab

Vom [i]Umfassende elektronische Rechnungsstellung in die Wege geleitetan sollen Unternehmer, die in Italien ansässig oder umsatzsteuerlich erfasst sind, bei Leistungen an andere in Italien ansässige oder registrierte Unternehmer ihren Kunden die Rechnungen verbindlich in einem bestimmten elektronischen Format über ein bestimmtes Übertragungssystem zuleiten. Soweit eine Pflicht zur Rechnungsstellung besteht, gilt das entsprechend für Rechnungen an nicht unternehmerische italienische Kunden, denen zusätzlich eine Rechnung auf anderem Wege zuzuleiten ist, sofern sie hierauf nicht verzichten. Rechnungen (zumindest) von oder an in Italien weder ansässige noch registrierte Unternehmer müssen dem Finanzamt im Wege einer monatlichen Meldung angezeigt werden. Bestimmte Branchen haben bereits vom an elektronische Rechnun...

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