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FG Düsseldorf Urteil v. - 1 K 3395/15 U EFG 2018 S. 881 Nr. 10

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1a, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, MwStSystRL Art. 19

Geschäftsveräußerung im Ganzen: Veräußerung des beweglichen Inventars eines Gastronomiebetriebs bei gleichzeitigem Neuabschluss des Mietvertrages – Hinzuerwerb weiterer Inventargegenstände von Dritten

Leitsatz

  1. Eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt auch dann vor, wenn der Erwerber des beweglichen/unbeweglichen Inventars eines in gemieteten Räumen geführten Gastronomiebetriebs nicht in den zuvor bestehenden Mietvertrag über die Geschäftsräume eintritt, sondern das Mietverhältnis mit dem Eigentümer des Geschäftslokals zum Zweck der Fortführung des Gastronomiebetriebs neu begründet (entgegen , juris; Abgrenzung zum , BStBl II 2015, 616).

  2. Der Hinzuerwerb weiterer Inventargegenstände von Dritten ist unschädlich, solange die vom Veräußerer erworbenen Gegenstände aus Sicht des Erwerbers ein hinreichendes Ganzes bilden und die Fortführung der wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglichen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGD:2017:1013.1K3395.15U.00

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 881 Nr. 10
GStB 2018 S. 226 Nr. 7
KÖSDI 2018 S. 20783 Nr. 6
CAAAG-80298

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FG Düsseldorf, Urteil v. 13.10.2017 - 1 K 3395/15 U

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