IFRIC 22 9

Beschluss

9

Werden mehrere Gegenleistungen im Voraus erbracht oder erhalten, so bestimmt das Unternehmen für jede im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistung den Tag des Geschäftsvorfalls.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-49649