„Durchreichung” der Baumaßnahmen keine Leistung des Mieters an den Vermieter
kein Vorsteuerabzug des Mieters aus den Bauleistungen
Leitsatz
1. Steht dem Mieter nach dem Mietvertrag ein Baukostenzuschuss des Vermieters für die bestimmungsgemäße Herrichtung der vermieteten
Räumlichkeiten zu, stellt die „Durchreichung” der vom Mieter in Auftrag gegebenen Baumaßnahmen an den Vermieter keine Leistung
dar. Erteilt der Mieter dem Vermieter gleichwohl eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis, schuldet er die ausgewiesene
Umsatzsteuer.
2. Dem Mieter steht kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen der beauftragten Bauunternehmer zu, wenn er die gemieteten Räumlichkeiten
als ärztliche Praxis zur Erbringung steuerfreier Leistungen nutzt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 9 Nr. 46 DStRE 2019 S. 103 Nr. 2 UStB 2018 S. 129 Nr. 5 KAAAG-80171
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