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Einkommensteuer | Zur Steuerfreiheit von Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen
Die Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist auch vor Ablauf einer S. 266Wartefrist von 24 Monaten nach dem Ende der Beitragspflicht gem. § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG steuerfrei (entgegen /IV C 5 - S 2345/08/0001 NWB EAAAE-43327, BStBl 2013 I S. 1087 = Kurzinfo StuB 2013 S. 711 NWB IAAAE-44811; Bezug: § 3 Nr. 3 Buchst. c, § 10 Abs. 4b Sätze 2 und 3 EStG).
Nach § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG sind Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den Leistungen nach den Buchstaben a und b der Vorschrift entsprechen, steuerfrei. Nach § 3 Nr. 3 Buchst. b EStG sind (u. a.) Beitragserstattungen an einen Versicherten nach § 210 Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung – steuerfrei. Dabei handelt es sich u. a. um Beiträge an Versicherte, die nicht (mehr) in d...