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LAG Rheinland-Pfalz 11.08.2017 1 Sa 67/17, NWB 15/2018 S. 997

Arbeitsverhältnis | Aufklärungspflichten nach Beendigung

Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und vor Bezug von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung durch den Arbeitnehmer können den Arbeitgeber Aufklärungs- und Hinweispflichten treffen, deren Verletzung Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers zur Folge haben. Ob derartige Pflichten aber tatsächlich bestehen und welchen Inhalt und Umfang sie haben (können), hängt von den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen ab. Gesteigerte S. 998Hinweispflichten können dem Arbeitgeber vor allem dann obliegen, wenn ein Aufhebungsvertrag auf seine Initiative hin und in seinem Interesse zustande kommt. Gleichwohl dürfen auch in diesem Fall die vertraglichen Schutz- und Fürsorgepflichten nicht überspannt werden. Jeder Vertragspartner hat grds. selbst für die W...

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