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BFH 07.02.2018 XI R 17/17, NWB 15/2018 S. 993

Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz für das Legen eines Hauswasseranschlusses

Nach dem ist das Legen eines Hauswasseranschlusses auch dann als „Lieferung von Wasser“ i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG anzusehen, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert (Anschluss an das NWB UAAAE-10835).

Anmerkung:

Damit ist endgültig geklärt, dass Bauunternehmer, S. 994die im Auftrag eines Wasserversorgers Anschlüsse für Trinkwasser legen oder warten, in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes für Wasserlieferungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Anlage 2 zum UStG gelangen. Die Finanzverwaltung erkennt die Steuerermäßigung bisher nur an, wenn der Wasserversorger die Leistungen selbst erbringt ( BStBl 2009 I S. 531). Im Streitfall hat der zuständige Wasser- und Abwasserzweckverband die Aufträge an die ...

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