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Lohnsteuer | Werbungskostenabzug bei beruflicher Nutzung einer im Miteigentum von Ehegatten stehenden Wohnung
Nutzt ein Miteigentümer allein eine Wohnung zu beruflichen Zwecken, kann er AfA und Schuldzinsen nach dem nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil als Werbungskosten geltend machen, wenn die Darlehen zum Erwerb der Wohnung gemeinsam aufgenommen wurden und Zins und Tilgung von einem gemeinsamen Konto beglichen werden.
Im Streitfall hat es wohl Gründe gegeben, die die Klägerin daran gehindert haben, die „Arbeitswohnung“ allein zu erwerben, um dann die Aufwendungen in vollem Umfang als Werbungskosten absetzen zu können. Alternativ hätte sich auch der Abschluss eines fremdvergleichsfesten Mietvertrags mit dem Ehemann über dessen Miteigentumsanteil angeboten. Dann wäre der Mietzins als Werbungskosten abziehbar gewesen. Der Ehemann hätte dann zwar Einkünfte aus...