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NWB Nr. 15 vom Seite 1001

Renten steigen zum 1. Juli 2018

Erika Simon

[i] BMAS, PM v. 20.3.2018Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund steht die Rentenanpassung zum fest: In Westdeutschland steigt die Rente um 3,22 %, in den neuen Ländern um 3,37 %. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt damit auf 95,8 % des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 95,7 %).

Regelungen des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes wirken

[i]Rentenwert (Ost) muss mindestens 95,8 % des Westwerts erreichenGrundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. In der diesjährigen Anpassung wirken zugunsten der neuen Bundesländer die Regelungen des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes (BGBl 2017 I S. 2575). Danach ist der aktuelle Rentenwert (Ost) mindestens so anzupassen ist, dass er 95,8 % des Westwerts erreicht. Kommt es unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung in den neuen Ländern in der Anpassungsformel zu einem günstigeren Ergebnis, wird dieses angewendet. Das ist in diesem Jahr der Fall, denn der mit der Lohnentwicklung berechnete aktuelle Rentenwert (Ost) fällt um einen Cent höher aus.

Hinweis:

Nach dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz wird spätestens am in ganz Deutschland ein einheitlicher Rentenwert gelten. Sofern die Lohnentwicklung in den neuen Ländern p...

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