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Ermittlung von Anschaffungskosten und Abschreibung
Industrieunternehmen investieren in verschiedene Bereiche des Anlagevermögens, z. B. in Grundstücke, Technische Anlagen und Maschinen oder in den Fuhrpark. Um diese Anlagegüter buchungstechnisch erfassen zu können, müssen sie zunächst die aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten ermitteln. Diese stellen dann die Grundlage für die Berechnung und Buchung der planmäßigen Abschreibungen dar. Wie die Berechnungen und Buchungen durchzuführen sind, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Ein praktischer Fall
Stellen Sie sich vor, Sie sind Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin der Werkzeugbau Schmidt OHG in Fürth-Vach und arbeiten dort im Rechnungswesen. Ihnen liegt die Eingangsrechnung 5678 der Hamelner Maschinenwerke GmbH (s. Abb. 1, S. 10) vor.
Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Rechnungseingangs
Die Anschaffungskosten bilden die Grundlage für die Berechnung der Abschreibung und die Aktivierung einer Anlage in der Bilanz. Aus diesem Grunde müssen Sie genau wissen, wie diese ermittelt werden. Laut § 255 Abs. 1 HGB müssen alle Gegenstände des Anlagevermögens zum Zeitpunkt ihres Erwerbs mit ihren Anschaffungskosten auf dem entsprechenden Anlagekonto aktiviert werden.
Zu den Anschaffungskosten zählen alle Aufwendungen, di...