DSGVO | Informationsschreiben der Finanzverwaltung (BZSt)
Die Finanzverwaltung hat ein
Informationsschreiben zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der
Artikel 2 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung
veröffentlicht (Stand: ).
Darin werden Steuerbürger informiert, welche personenbezogenen Daten die Finanzbehörden erheben, bei wem sie erhoben werden und was mit diesen Daten geschieht.
Außerdem informiert die Verwaltung darüber, welche Rechte dem Steuerbürger nach der Datenschutz-Grundverordnung zustehen und an welche Stelle er sich diesbezüglich wenden kann.
Das Informationsschreiben 2018 ist auf der Homepage des BZSt veröffentlicht. Es wird in Kürze im Bundessteuerblatt veröffentlicht.
Quelle: BZSt online v. (il)
Fundstelle(n):
PAAAG-80045