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Online-Nachricht - Mittwoch, 11.04.2018

Korrektur eines Steuerbescheids bei fehlerhafter Zuordnung einer Umsatzsteuervorauszahlung

Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung kann ein Einkommensteuerbescheid zu Gunsten eines Unternehmers geändert werden, wenn die Umsatzsteuervorauszahlung zu Unrecht nicht im richtigen Jahr als Betriebsausgabe abgezogen und der entsprechende Einkommensteuerbescheid bestandskräftig geworden ist. Es handelt sich um eine widerstreitende Steuerfestsetzung, wenn der Betriebsausgabenabzug im richtigen Jahr erkennbar unterblieben ist.

Hintergrund: Zwar gilt bei der Einnahmen-Überschussrechnung das sog. Zu- und Abflussprinzip, so dass Ausgaben grundsätzlich erst bei Zahlung berücksichtigt werden. Eine Ausnahme besteht aber für sog. regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die noch das alte Jahr betreffen, aber innerhalb der ersten 10 Tage des Folgejahres fällig s...