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STFAN Nr. 4 vom Seite 19

Abbruchkosten

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer; Aurich

Fallbeispiel

Der Steuerpflichtige S erwirbt Anfang 2017 ein Grundstück zum Preis von 100.000 € inklusive Nebenkosten, auf dem sich ein zerfallenes Gebäude befindet. Der Übergang von Nutzen und Lasten war der .

Um das Grundstück für eigenbetriebliche Zwecke nutzbar zu machen, lässt S das Gebäude Mitte 2017 von einer Abbruchfirma für 30.000 € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer abreißen. Nach Beendigung der Abrissarbeiten wird auf dem Teil, wo bisher das abgerissene Gebäude stand, ein neues Verwaltungsgebäude für 200.000 € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer errichtet. Das Gebäude war am bezugsfähig.

Einführung

Beim Abriss eines Gebäudes wird von der Finanzverwaltung insbesondere danach unterschieden,

  • ob der Steuerpflichtige das Gebäude in der Absicht erworben hat, es als Gebäude zu nutzen (sogenannter Erwerb ohne Abbruchabsicht) oder

  • ob das Gebäude zum Zweck des Abbruchs erworben wurde (sogenannter Erwerb mit Abbruchabsicht).

Wird mit dem Abbruch eines Gebäudes innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb begonnen, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Erwerber das Gebäude in der Absicht erworben hat, e...