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Der Vollstreckungsschutzantrag: Wann liegt die sog. „Härte“ vor?
Die Zwangsräumung stellt einen der schwersten Eingriffe dar, mit dem ein Schuldner konfrontiert werden kann. Zwar kann er einen Schutzantrag stellen, aber dieser kann sich immer nur auf die konkrete Vollstreckungsmaßnahme beziehen, wie jüngst das entschied. Was das für die Praxis bedeutet, erläutert dieser Beitrag. Auch ein Gerichtsvollzieher kommt zu Wort, der regelmäßig Zwangsräumungen durchführt.
Allgemeines
Die Zahl der durchgeführten Zwangsräumungen in Deutschland bleibt weiterhin hoch. Mit der am in Kraft getretenen Mietrechtsreform ist Vermietern die Zwangsräumung deutlich erleichtert worden. Der Eingriff in den privaten Lebensraum und der Verlust der eigenen vier Wände stellt eine extreme Ausnahmesituation dar. Jeder Zwangsräumung geht eine individuelle Vorgeschichte voraus, wie Gerichtsvollzieher Detlef Hüermann im Interview erklärt.
Interview
Das Interview finden Sie unter der DokID →
KIEHL SAAAG-77388.
Allerdings kommt es zu einer Zwangsräumung auch nicht von heute auf morgen. Die Beratungsangebote der Verbraucher- bzw. Schuldnerberatungen als auch die städtischen Fachstellen für Menschen, die von akuter Wohnungsnot bedroht sind,...