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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 11 AS 917/16

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Kosten für die Anmietung eines grafikfähigen Taschenrechners für die Sekundarstufe II sind von der Schulbedarfspauschale des § 28 Abs. 3 SGB II erfasst. Die Höhe der Schulbedarfspauschale (insgesamt 100 € pro Jahr) ist gegenwärtig rechtlich nicht zu beanstanden.

2. Weitergehende Ansprüche auf Übernahme der Kosten für die Anmietung eines Taschenrechners ergeben sich für Bezieher von SGB II-Leistungen weder aus § 21 Abs. 6 SGB II noch aus § 73 SGB XII.

Fundstelle(n):
CAAAG-79949

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Nutzungsdauer:
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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 11.12.2017 - L 11 AS 917/16

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