Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erwerb eigener Anteile führt zu Veräußerung i. S. des § 17 EStG
Keine korrespondierende Besteuerung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene
Der entgeltliche Erwerb eigener Anteile durch die GmbH führt beim veräußernden Gesellschafter zu einem steuerpflichtigen Gewinn aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 EStG. Dies gilt auch nach der Einführung des § 272 Abs. 1a und 1b HGB durch das BilMoG, die die steuerbilanzielle Behandlung des Erwerbs eigener Anteile auf der Ebene der GmbH neu geregelt hat. Die Umgliederung einer freien Gewinnrücklage in eine zweckgebundene Rücklage zum Erwerb eigener Anteile durch die erwerbende GmbH führt nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten beim veräußernden Gesellschafter.
Erwerb eigener Anteile
Die Klägerin war Alleingesellschafterin der Z-GmbH. Die ursprünglichen Anschaffungskosten der Beteiligung betrugen 25.564,59 €. Mit Beschluss vom gliederte die Z-GmbH den Betrag von 101.589,40 € aus der freien Gewinnrücklage in eine zweckgebundene Rücklage zum Erwerb eigener Anteile durch die GmbH um. Am veräußerte die Klägerin je 50 % ihrer Beteiligung einerseits an Frau D und anderseits an die Z-GmbH zu einem Kaufpreis von jeweils 96.000 €. Sie ermittelte in der Steuererklärung einen Veräußerungsgewinn von 166.435,41 € durch Abzug der Anschaffungskost...