PiR Nr. 4 vom Seite 1

Bitcoins …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | pir-redaktion@nwb.de

... IFRS-Bilanzierung zwischen Kasuistik und Pathologie

Der Onlinehandel ist aus dem Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken. Mit dem E-Commerce ging auch ein Wechsel in den Zahlungsmethoden einher. Moderne Bezahlsysteme haben einen festen Platz in der Buchführung der Onlinehändler. Kryptowährungen wie der Bitcoin, der Anfang 2009 anonym geschaffen wurde, sind für viele Unternehmen und Kunden zwar weiterhin nicht vollständig durchschaubar, gewinnen aber zunehmend an Beliebtheit und halten Einzug in virtueller und realer Welt, auch wenn das weltweite Transaktionsvolumen in Bitcoins im Promillebereich liegt. Unabhängig davon verdienen Kryptowährungen aber schon jetzt bilanzielle Aufmerksamkeit. Für die IFRS gilt dies in besonderem Maße, da das Regelwerk kasuistisch bzw. themenfokussiert aufgebaut ist, etwa finanzielle Vermögenswerte anderen Standards unterwirft als immaterielle. Ein solcher Aufbau hat einige Nachteile, im einfachsten Fall, indem ähnliche Sachverhalte unterschiedlichen Regelungen unterworfen werden, im schlimmeren Fall, indem Tatbestände durch die Maschen der Kasuistik fallen. Ob dies auf die Bitcoins zutrifft, untersucht unser Herausgeber Norbert Lüdenbach ab . Abweichend von den Papieren der Standardsetter werden dabei neben Bitcoin-Beständen auch in Bitcoins nominierte Forderungen und Verbindlichkeiten untersucht.

IFRS 17 – der Countdown läuft

Bis zum – dem Tag der aus IASB-Sicht verpflichtenden Erstanwendung von IFRS 17 – verbleiben noch etwa 1.000 Tage. Längst sind Beteiligte und Betroffene damit beschäftigt, die Regeln zu analysieren, zu verinnerlichen und deren Umsetzung vorzubereiten. Das derzeitige Ausstehen der EU-Indossierung erscheint einigen als Vorbehalt. Schließlich gibt es wohl einige, die von ihrer Betroffenheit, obgleich eher geringfügig, noch nichts ahnen. So oder so: Die Zeit läuft, wie der Beitrag von Jan-Velten Große ab zeigt.

Digitaler Mehrwert in Ihre Datenbank

Die externe Rechnungslegung nach deutschem Recht unterliegt drei verschiedenen Systemen. Bei allen Systemen herrscht eine ständige Dynamik – dies trifft insbesondere auf die IFRS zu, weil der Urheber – der IASB – den weltweit angesiedelten Anwendern regelmäßig Auslegungen, Ergänzungen, Revisionen und Neufassungen von Standards liefert. Für die europäische Rechtsanwendung müssen diese Änderungen jedoch noch durch den (zeitlichen) Filter der Anerkennung durch die EU (EU- Endorsement) gehen. Eine perfekte Übersicht, die sowohl IFRS-Änderungen im Entwicklungsstadium als auch nach Verabschiedung/Publikation aufzeigt, lässt sich auch im Internet nicht ausmachen. Egal, mit welchem Projekt und Standard Sie aktuell betraut sind – die betreffenden Änderungen im Blick zu haben und sich rechtzeitig auf Neues einzustellen, vermag sich in der Anwendung schnell auszuzahlen. Und hierbei möchten wir Sie unterstützen! Nutzen Sie unsere neue Arbeitshilfe „IFRS-Regelungsvorhaben – Aktivitäten auf einen Blick“, die wir Ihnen ab sofort monatlich kostenfrei zur Verfügung stellen möchten. Mehr dazu auf .

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
PiR 4/2018 Seite 1
XAAAG-79874