Umsätze einer im EU-Ausland ansässigen Internet-Apotheke:
Erwerbsbesteuerung bei der Lieferung rezeptpflichtiger Medikamente an
gesetzliche Krankenkassen – Abzug der an gesetzlich Krankenversicherte
gezahlten Prämien von der Bemessungsgrundlage der steuerpflichtigen
Versandhandelsumsätze gegenüber Privatpatienten
Leitsatz
Folgt man der Auffassung der Finanzverwaltung, dass die Lieferung rezeptpflichtiger Medikamente an gesetzlich Krankenversicherte
der Erwerbsbesteuerung durch die gesetzlichen Krankenkassen unterliegt, kommt eine Minderung der Bemessungsgrundlage der gemäß
§ 3 c UStG im Inland ausgeführten steuerpflichtigen Versandhandelsumsätze einer im EU-Ausland ansässigen Internet-Apotheke
gegenüber Privatpatienten und Kunden von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln um die an gesetzlich Krankenversicherte
bei der Lieferung rezeptpflichtiger Medikamente gezahlten Prämien für die Preisgabe von gesundheitsbezogenen Daten nicht in
Betracht, da diese Zahlungen mit den steuerpflichtigen Versandhandelsumsätzen in keinem Zusammenhang stehen und die Leistungsempfänger
dieser Versandhandelsumsätze und die Empfänger der Prämien nicht identisch sind.
Die Frage, ob die Versandapotheke die Lieferungen verschreibungspflichtiger Medikamente umsatzsteuerlich direkt an die Kassenpatienten
als Leistungsempfänger erbringt, kann offenbleiben, da dies zu einer den Klageantrag übersteigenden Umsatzsteuerfestsetzung
führen würde.
Eine auf die Klärung der zu 2. formulierten Frage gerichtete Feststellungsklage ist mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 889 Nr. 10 EAAAG-79704
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 17.02.2017 - 1 K 2164/14 U
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