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Unternehmereigenschaft bei Gesellschaftern und deren Gesellschaften
Das FG Baden-Württemberg hat geurteilt, dass, wenn sich die Miteigentümer eines Grundstücks zwecks Vermietung zu einer Personengesellschaft zusammengeschlossen haben, nicht der einzelne Gesellschafter, sondern die Personengesellschaft Unternehmer i. S. von § 2 Abs. 1 UStG ist. Stellt der Gesellschafter dennoch eine Rechnung aus, schuldet er die Steuer nach § 14c Abs. 2 UStG. Hierbei geht das Finanzgericht im Detail auf die Unterschiede zwischen einer ertragsteuerlichen Betriebsaufspaltung und dem Unternehmerbergriff des § 2 UStG ein.
I. Sachverhalt
Der Kläger A war – gemeinsam mit B und C – an der Handels-GmbH beteiligt. Die Gesellschafter A, B und C waren zudem Miteigentümer zu je einem Drittel an einem Grundstück (nachfolgend: Handels-GmbH Grundstück).
Zudem wurde von A, B und D eine Grundstücks-GbR (nachfolgend: H-GbR) gegründet. Gegenstand der Gesellschaft ist die Vermietung und Verwaltung des Handels-GmbH Grundstücks. Die H-GbR vermietete das Grundstück umsatzsteuerpflichtig als Betriebsgelände an die Handels-GmbH.
A, B und C veräußerten jeweils einen Teilgeschäftsanteil an der Handels-GmbH an E, F und G. Gleichzeitig verkauften sie ihr Miteigentum an dem Handels-GmbH Grundstück. Nach der Übertragung waren die drei Ve...